Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Skischule und des Skiverleihs, insbesondere in den Disziplinen: Ski-Alpin, Langlauf und Snowboard.
Kursreservierungen können telefonisch, mündlich oder schriftlich (Mail/Fax) durchgeführt werden. Ein verbindliche Buchung kommt erst durch die Annahme/Buchungsbestätigung durch die Skischule zustande. Die Angebote der Skischule Torfhaus/Sonnenberg sind freibleibend. Alle von uns genannten Preise sind in Euro und sofern nicht anders vereinbart, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Preislisten sind ohne Gewähr. Für Druckfehler wird nicht gehaftet.
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Der Vertragspartner hat die Skischule Torfhaus/Sonnenberg über seine Fähigkeiten und Erfahrungen beim Skilauf/Snowboarden wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären.
Ebenfalls hat er die Skischule Torfhaus/Sonnenberg über seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden umfassend aufzuklären. Die Gruppeneinteilung von Ski- und Snowboardkursen erfolgt durch die Skischule Torfhaus/Sonnenberg. Sollte eine Rückstufung eines Teilnehmers erforderlich sein, so hat der Vertragspartner diese Entscheidung zu befolgen. Andernfalls ist die Skischule Torfhaus/Sonenberg zur Vertragsauflösung berechtigt. Anweisungen der Skischule Torfhaus/Sonnenberg hat der Vertragspartner zu befolgen. Missachtungen von Anweisungen und Ermahnungen berechtigt die Skischule Torfhaus/Sonnenberg umgehend zur Vertragsauflösung. Alkohol- und Drogeneinfluss berechtigt die Skischule Torfhaus/Sonnenberg zur umgehenden Vertragsauflösung. In den geschilderten Fällen hat der Vertragspartner bei Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgeltes.
Haftungsbestimmungen
Jedem Teilnehmer wird der Abschluss einer Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen. Die Skischule Torfhaus/Sonnenberg haftet nicht für Schäden, die vor, während und nach dem Unterricht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Entsprechende Haftpflichtversicherungen sind Sache der Teilnehmer.
Rücktritt
Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin oder bei Rücktritt während einer laufenden Dienstleistung erfolgt keine Rückerstattung. Bei jedwedem Grund für einen Kursausfall wird das geleistete Entgelt dem Vertragspartner gutgeschrieben. Beispiele sind unter anderem witterungsbedingte Kursausfälle (höhere Gewalt) oder Kursausfälle bei Erkrankung oder Nichterscheinen des/der Kursleiters/Kursleiterin und Erkrankung des/der Kursteilnehmers/Kursteilnehmerin. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.